IMPRESSUM
1. Allgemeines und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die von Modul X an den Kunden erbracht werden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Modul X diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Kundenauftrags durch Modul X zustande. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform und müssen von Modul X bestätigt werden.
3. Annahmeverzug und Lagergebühren
a) Gerät der Kunde in Annahmeverzug, erhebt Modul X eine pauschale Lagergebühr in Höhe von 1 % des Kaufpreises pro Tag. Höhere tatsächliche Lagerkosten können zusätzlich berechnet werden.
b) Die maximale Lagerdauer beträgt 30 Tage. Nach Ablauf dieser Frist wird die Ware auf ein vom Kunden benanntes Lager transportiert. Erfolgt keine Angabe, wählt Modul X nach eigenem Ermessen ein geeignetes Lager.
c) Weitere anfallende Kosten wie Transport, zusätzliche Lagergebühren, Arbeitskosten für Umlagerungen und sonstige Schäden werden zusätzlich berechnet.
4. Zahlungsverzug und Vertragsstrafen
a) Bei Zahlungsverzug oder vertragswidrigem Verhalten des Kunden kann Modul X vom Vertrag zurücktreten oder eine Vertragsstrafe von 0,3 % des Kaufpreises pro Tag erheben.
b) Bei weiterem Zahlungsverzug kann Modul X eine Vertragsstrafe von 0,3 % des Restbetrags pro Tag, maximal jedoch 5 % der Gesamtsumme, berechnen.
c) Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Modul X. Vor vollständiger Zahlung darf die Ware nicht verpfändet oder anderweitig übereignet werden.
5. Revisionen und Stornierungen
a) Nach Vertragsschluss sind Änderungen grundsätzlich ausgeschlossen. In Ausnahmefällen können Anpassungen akzeptiert werden, sofern diese vor Produktionsbeginn schriftlich vereinbart werden. Lieferfristen verlängern sich entsprechend.
b) Bei Stornierung vor Produktionsbeginn behält Modul X 5 % der Anzahlung als Stornogebühr ein.
c) Erfolgt die Stornierung nach Produktionsbeginn, werden alle bereits entstandenen Produktionskosten plus 5 % der Anzahlung einbehalten. Die Mindeststornogebühren betragen 20 % des Kaufpreises.
6. Pflichten von Modul X und des Kunden
a) Pflichten von Modul X:
Produktion gemäß den vereinbarten Spezifikationen
Lieferung innerhalb der vereinbarten Fristen
Bereitstellung notwendiger Dokumentationen (z. B. statische Berechnungen)
b) Pflichten des Kunden:
Einholung aller notwendigen Baugenehmigungen
Erstellung eines geeigneten Fundaments gemäß Modul X Vorgaben
Bereitstellung von Strom, Arbeitsgeräten und ggf. Unterkunft für das Montageteam
7. Gewährleistung
a) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
b) Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 3 Werktagen schriftlich gemeldet werden.
c) Witterungsbedingte Rostbildung oder leichte Schwingungen bei vorgefertigten Modulen gelten nicht als Produktionsfehler und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
8. Haftung und Verjährung
a) Modul X haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gehaftet.
b) Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferung; bei Bauwerken 5 Jahre.
9. Vertraulichkeit und Nutzungsrechte
a) Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.
b) Modul X behält sich das Recht vor, Fotos und Visualisierungen abgeschlossener Projekte für Werbezwecke zu nutzen.
10. Umsatzsteuer und Exportbedingungen
Die Umsatzsteuer (19 %) muss vor dem Abtransport vollständig bezahlt werden. Bei nachweislichem Export kann die Umsatzsteuer gemäß geltenden gesetzlichen Vorgaben erstattet werden.
11. Schlussbestimmungen
a) Es gilt deutsches Recht.
b) Gerichtsstand ist, sofern zulässig, der Sitz von Modul X.